Ja, in einigen Fällen können die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) von der Steuer abgesetzt werden, da sie als außergewöhnliche Belastungen im Bereich der Gesundheitskosten gelten.
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug:
Die Zahnreinigung muss aus medizinisch notwendigen Gründen erfolgen. Eine vorbeugende oder kosmetische Behandlung allein wird in der Regel nicht anerkannt. Des Weiteren können Gesundheitskosten – darunter auch die professionelle Zahnreinigung – nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese Grenze ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.
Was können Sie von der Steuer absetzen?
Absetzen können Sie die tatsächlichen Kosten der professionellen Zahnreinigung, sofern sie nicht von der Krankenkasse oder einer Zusatzversicherung übernommen wurden. Weitere damit verbundene Ausgaben, wie Anfahrtskosten zur Zahnarztpraxis, können eventuell ebenfalls abgesetzt werden, sofern auch hier eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
So setzen Sie die Kosten für die professionelle Zahnreinigung ab:
Tragen Sie die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf, damit Sie die Kosten nachweisen können. Besonders bei hohen Summen kann es außerdem hilfreich sein, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Sprechen Sie Ihren Zahnarzt bei F80 in Berlin gerne an, wenn Sie zusätzliche Nachweise zur professionellen Zahnreinigung benötigen!