In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Laserbehandlungen beim Zahnarzt nicht. Der Grund: Zahnbehandlungen mit dem Laser werden als moderne, aber nicht zwingend notwendige Zusatzleistung eingestuft. Private Krankenversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen hingegen können je nach Tarif die Kosten ganz oder teilweise abdecken. Es hängt also von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob die Behandlung erstattet wird.
Um Überraschungen zu vermeiden, erstellen wir Ihnen vorab einen individuellen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und ob eine Erstattung möglich ist. Wir beraten Sie gern dazu!